Das Recht gegen die Moral, Entschädigung für einen Kindermörder. Einem Kindermörder wurde im Jahre 2002 in einem Polizeilichen Verhör Körperliche Gewalt angedroht. Seid dieser Androhung fragte sich die deutsche Bevölkerung, welche Rechte ein Kindermörder hat, der einen 11 Jährigen Jungen ermordet hat. Das Gericht in Frankfurt hat sich mit dem Fall des Kindermörders beschäftigt, und ist zu dem Entschluss gekommen, dass dem Kindermörder 3.000 Euro Entschädigung zustehen, da es nicht angehen kann, das die Polizei einem Menschen egal was er getan hat körperliche Folterung androhe. Das Urteil des Frankfurter Gerichts löste bei der deutschen Bevölkerung heftige Diskussionen gegen das Rechtssystem auf.